Verordnung & Kosten: Was gilt ohne Hausbesuchsverordnung?

Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Überweisung (Verordnung) von Ihrem Haus- oder Facharzt.

  • Mit Hausbesuchs-Vermerk: Steht auf der Verordnung ausdrücklich der Zusatz „Hausbesuch erforderlich“ (aus medizinischen Gründen), übernimmt Ihre Krankenkasse nach Einreichung anteilig sowohl die Therapiekosten als auch die Hausbesuchspauschale bzw. das Kilometergeld.
  • Ohne Hausbesuchs-Vermerk: Weist Ihre Verordnung keinen Vermerk für einen Hausbesuch auf, können Sie den mobilen Dienst selbstverständlich trotzdem in Anspruch nehmen. In diesem Fall erstattet die Kasse den regulären Kassentarif für die Therapieeinheit.

Leistungen

Das Angebot umfasst gezielte, mobile Behandlungen – abgestimmt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse:

  • Physiotherapie & Bewegungstherapie: Aktive und passive Mobilisation zur Wiedererlangung von Kraft, Koordination und Beweglichkeit nach Operationen, Verletzungen oder bei chronischen Beschwerden.
  • Faszientherapie (FDM): Gezielte manuelle Handgriffe zur schnellen Entlastung und Lösung von Faszienverklebungen bei akuten und chronischen Schmerzen.
  • Skoliosetherapie (nach Schroth): Individuelles Haltungs- und Atemtraining zur gezielten Aufrichtung und Entlastung der Wirbelsäule.
  • Funktionelle Fußtherapie: Behandlung und Korrektur von Fußfehlstellungen nach den Konzepten von Zukunft-Huber und Spiraldynamik®.
  • Viszerale Therapie: Sanfte manuelle Mobilisation zur Förderung des Gleichgewichts zwischen inneren Organen (Schwerpunkt Thorax), Atmung und Haltungsapparat.
  • Alltags- & Gangsicherheitstraining: Gezielte Sturzprophylaxe, Gleichgewichtstraining und funktionelle Übungen für mehr Sicherheit im eigenen Zuhause.
  • Individuelle Heimübungsprogramme: Einfache, effektive Übungen, die direkt an Ihre häuslichen Gegebenheiten angepasst sind und sich nahtlos in Ihren Alltag einfügen.